MEDIATION IN
SOLINGEN

Was ist ein Mediationsverfahren?

Das Mediationsverfahren ist ein eigenständiges Verfahren zur einvernehmlichen Konfliktbeilegung. Seine gesetzlichen Grundlagen finden sich im Mediationsgesetz vom 21. Juli 2012. Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 Mediationsgesetz (MediationsG) ist die Mediation ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren  freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben. 

Die Mediation ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ein privates Verfahren. Die Medianden entscheiden ausschließlich selbst, wer außer ihnen an der Mediation teilnimmt.
Der Mediator unterstützt die Parteien auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung als geschulter Begleiter unter Einhaltung fachlich-methodischer Standards, fördert die Kommunikation, hält die Arbeitsergebnisse auf jeder Arbeitsstufe fest und strukturiert Ihr Verfahren.

Struktur gewinnt das Mediationsverfahren durch einen Mediationsprozeß, der sich üblicherweise in fünf Phasen gliedert:

1.  Vorbereitungs- und Eröffnungsphase
2. Bestandsaufnahme
3. Bearbeitung der Themen und Konfliktfelder
4. Optionensuche und Optionenbewertung
5. Entscheidungs- und Umsetzungsphase
1.  
In der Vorbereitungs- und Eröffnungsphase wird zumeist auf Initiative einer Streitpartei ein Mediator eingeschaltet, der eine vertrauensvolle Beziehung zu den Konfliktparteien aufbauen wird. Der Mediator wird den Parteien den Verlauf der Mediation schildern und sich mit Blick auf § 2 Abs. 2 MediationsG vergewissern, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden

haben und freiwillig an der Mediation teilnehmen.
Die Vorbereitungsphase dient weiter dazu, den Parteien die vertraglichen Grundlagen des Verfahrens vorzustellen und gemeinsam mit den Medianden Vereinbarungen zu treffen, die sowohl die Rahmenbedingungen des Mediationsverfahrens als auch die Rolle des Mediators regeln.
2.  
Im Verlauf der Bestandsaufnahme bittet der Mediator die Parteien um die Darstellung des Konflikts aus ihrem jeweils eigenen Blickwinkel. Jede Partei erhält in dieser Phase ausreichend Gelegenheit, den Sachverhalt, so wie er sich ihr darstellt, ausführlich zu schildern. Die Schilderung des Sachverhalts soll ohne Störung durch den oder die anderen Beteiligten und unter Beachtung der festgelegten Verfahrensregeln erfolgen. Diese Phase dient mithin der Klärung der Konfliktsituation in einer Art „Stoffsammlung“. Am Ende dieser zweiten Phase filtern  die Medianden mit Hilfe des Mediators aus den vorgetragenen Sachverhalten diejenigen wertneutralen Themen heraus, die sie im weiteren Verlauf der Mediation auf dem Weg zur einvernehmlichen Konfliktlösung bearbeiten wollen.

Dabei erscheint am Anfang alles aussichtslos:

Insbesondere den Beginn komplexer Verhandlungen erschweren typischerweise reaktiv abwertende Verhaltensmuster und emotionale Betrachtungsweisen. Die Beteiligten hoffen auf Gewinnmaximierung und fürchten Verluste.

Andererseits hatten die Parteien vielleicht niemals zuvor die Gelegenheit, ihre Sichtweise im Beisein der anderen Konfliktpartei ungestört vorzutragen. In einer gelingenden Mediation kann der eigene ungestörte Vortrag bereits ein erstes Erfolgserlebnis und das Gefühl auslösen, endlich mit dem eigenen Anliegen und seinen Positionen wahrgenommen zu werden. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konfliktlösung kann der Mediator den Beteiligten bereits in dieser Phase Einsichten in konfliktträchtige kognitive Schemata und Irrtümer, die Konflikte nähren können, vermitteln.
3.
In der dritten Phase der Konfliktbearbeitung werden die Medianden unter Anleitung des Mediators herausfinden, was sich genau hinter den vorgetragenen Konfliktpositionen verbirgt.

Dabei verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise. Allerdings lohnt in der Mediation ein Blick des Mediators auf die menschlichen Grundbedürfnisse, aus denen sich wichtige Grundinteressen der Medianden destillieren lassen. In Anlehnung an das Harvard-Konzept spielen folgende Grundbedürfnisse in komplexen Verhandlungen oft eine entscheidende Rolle:

· Sicherheit
· Wirtschaftliches Auskommen
· Zugehörigkeitsgefühl
· Anerkanntsein
· Selbstbestimmung



Auch wenn der Konflikt um die Unterhaltszahlungen der Ehefrau vordergründig einen finanziellen Hintergrund hat, kann sich in einer hohen Unterhaltsforderung zugleich auch der Wunsch der Ehefrau äußern, endlich auch mit ihren Familienleistungen anerkannt zu werden. Darüber hinaus sorgt sie sich möglicherweise um ihr wirtschaftliches Auskommen in der Zukunft, weil sie in der Ehezeit ihren Beruf nicht oder nur teilschichtig ausüben konnte.

Dem Mediator fällt dabei die Aufgabe zu, jederzeit konzentriert zuzuhören, bei Unklarheiten zurückzufragen und die Kommunikation der Beteiligten auf dem Weg zu einer Übereinkunft zu fördern. In der dritten Phase lösen sich die Medianden idealerweise bereits von der Vorstellung, dass allein der vordergründige Konfliktgegenstand den Streit unterhält und lassen sich auf den Gedanken ein, dass der Konflikt außerhalb der zunächst vorgetragenen Sachebene tiefer wurzelt. Allerdings ist es nicht das Ziel der Mediation, die Vergangenheit der Medianden zu bewältigen; vielmehr geht es darum, den Konflikt der Parteien für die Zukunft nachhaltig zu lösen.
4.  
In der vierten Phase der Optionensuche und –bewertung sollen die am Verfahren Beteiligten aus den ermittelten Interessen mittels kreativer origineller Ideensuche idealerweise eine Schnittmenge gemeinsamer Interessen herausarbeiten mit dem Ziel, daraus Lösungen für den Konflikt zu entwickeln. In dieser Phase sind alle Ideen und Techniken willkommen, die unter Beachtung der Verfahrensordnung zur Optionensuche und damit zur Lösung des Konflikts beitragen können.

Der Mediator hat unter Beiziehung Dritter (z.B. Sachverständiger) auch die Möglichkeit, objektive Kriterien einzuführen oder auf neutrale Verfahren zurückzugreifen. Er will den Blick der Medianden dafür öffnen, dass die Verhandlungsmasse möglicherweise nicht – wie es zunächst erscheinen mag – begrenzt ist, sondern sich in der Verhandlung andere Verteilungsoptionen ergeben können.

Dabei kann in der Mediation auch ein Perspektivwechsel helfen. Auch wenn die Mediation keine Therapie sein und nur bis zur Konflikttiefe reichen sollte, können im Rahmen der Optionensuche und –bewertung in der familiären und erbrechtlichen Mediation ein Perspektivwechsel der Medianden oder eine andere Sichtweise auf den Konflikt, die eigene Person oder die andere Partei hilfreich sein. Hierbei kann auch ein Blick auf mittelbar oder unmittelbar beteiligte Dritte wie Kinder oder Großeltern helfen. Den Konflikt mit den Augen der Kinder bewußt wahrzunehmen, kann eine heilsame Durchbrechung konfliktträchtiger Schemata bewirken.

Da die Mediation anders als ein Gerichtsverfahren Raum für eine ausgefallene Optionensuche schafft, kann sie vor diesem Hintergrund gerade in langdauernden Nähebeziehungen eine empfehlenswerte Form der Konfliktbewältigung sein.
5.  
In der Entscheidungs- und Umsetzungsphase formulieren die Medianden mit Hilfe des Mediators ihre Lösungen und fassen sie in einer verbindlichen Abschlussvereinbarung zusammen. Der Mediator hat gemäß § 2 Abs. 6 Satz 1 MediationsG darauf hinzuwirken, dass die Parteien  die Vereinbarung in  Kenntnis der Sachlage treffen. Er hat die Parteien, die ohne fachliche Beratung an der Mediation teilnehmen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass sie fachlichen Rat einholen und die Vereinbarung durch Vertreter ihrer Wahl überprüfen lassen  können. Für den Fall,

dass die Parteien die einvernehmlich entwickelte Abschlussvereinbarung womöglich trotz aller Anstrengungen nicht störungsfrei abwickeln oder die dort getroffenen Vereinbarungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, kann die Abschlussvereinbarung auch eine „Wiederaufnahme-Klausel“ vorsehen, nach der die Medianden die Mediation zur abschließenden Lösung des Konfliktfalles wieder aufnehmen sollen. Denkbar erscheint es auch, im Einvernehmen mit den Parteien zunächst eine befristete, auflösend oder aufschiebend bedingte Vereinbarung zu treffen.
Was gewinne ich, wenn die Mediation nicht zu einem Abschluss führt?

In der Mediation kann ein nachhaltiger Gewinn für die Medianden sogar dann erzielt werden, wenn die Mediation zum konkreten Konfliktanliegen scheitert. Der Mediator hat im Rahmen des Mediationsverfahrens gleichwohl die Möglichkeit, die persönlichen Entwicklungsschritte der Medianden herauszuarbeiten und weitere Denkanstöße für zukünftige Konfliktlagen anzuregen. Gesicherte empirische Befunde belegen, dass viele Medianden die Mediation als erhellend,  bereichernd und persönlich gewinnbringend empfinden, auch wenn die Abschlussvereinbarung nicht gelingt.


Sollten Sie ein Beratungsgespräch zum Mediationsverfahren wünschen, stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!