3.
In der dritten Phase der Konfliktbearbeitung werden die Medianden unter Anleitung des Mediators herausfinden, was sich genau hinter den vorgetragenen Konfliktpositionen verbirgt.
Dabei verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise. Allerdings lohnt in der Mediation ein Blick des Mediators auf die menschlichen Grundbedürfnisse, aus denen sich wichtige Grundinteressen der Medianden destillieren lassen. In Anlehnung an das Harvard-Konzept spielen folgende Grundbedürfnisse in komplexen Verhandlungen oft eine entscheidende Rolle:
· Sicherheit
· Wirtschaftliches Auskommen
· Zugehörigkeitsgefühl
· Anerkanntsein
· Selbstbestimmung
Auch wenn der Konflikt um die Unterhaltszahlungen der Ehefrau vordergründig einen finanziellen Hintergrund hat, kann sich in einer hohen Unterhaltsforderung zugleich auch der Wunsch der Ehefrau äußern, endlich auch mit ihren Familienleistungen anerkannt zu werden. Darüber hinaus sorgt sie sich möglicherweise um ihr wirtschaftliches Auskommen in der Zukunft, weil sie in der Ehezeit ihren Beruf nicht oder nur teilschichtig ausüben konnte.
Dem Mediator fällt dabei die Aufgabe zu, jederzeit konzentriert zuzuhören, bei Unklarheiten zurückzufragen und die Kommunikation der Beteiligten auf dem Weg zu einer Übereinkunft zu fördern. In der dritten Phase lösen sich die Medianden idealerweise bereits von der Vorstellung, dass allein der vordergründige Konfliktgegenstand den Streit unterhält und lassen sich auf den Gedanken ein, dass der Konflikt außerhalb der zunächst vorgetragenen Sachebene tiefer wurzelt. Allerdings ist es nicht das Ziel der Mediation, die Vergangenheit der Medianden zu bewältigen; vielmehr geht es darum, den Konflikt der Parteien für die Zukunft nachhaltig zu lösen.